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Sprache

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Beachten Sie bitte, dass lediglich die deutsche Sprache als Grundlage für verbindliche Aussagen, Vereinbarungen und Verträge Gültigkeit hat. Dies gilt ganz besonders für unsere Provisions- uns Reservierungsvereinbarungen sowie für Kauf- oder Mietverträge und Aussagen zu unseren Angeboten.

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In unserem Hause sprechen wir jedoch mehrere Sprachen und sind gerne gewillt in eine andere Sprache als deutsch mit Ihnen zu kommunizieren, um den Prozess möglicherweise für Sie zu vereinfachen. Wenn Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen und in dem Fall dann auch uns einen Übersetzer zu benennen über den wir kommunizieren können.

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Bei notariellen Kaufverträgen ist spätestens zum Beurkundungstermin immer ein vereidigter Übersetzer hinzu zu ziehen.

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Stand: 05.07.2023

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